Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/295234 
Authors: 
Year of Publication: 
2024
Series/Report no.: 
WIP-Kurzanalyse No. Mai 2024
Publisher: 
WIP - Wissenschaftliches Institut der PKV, Köln
Abstract: 
Die Soziale Pflegeversicherung (SPV) steht unter einem erhöhten Finanzierungsdruck. Eine zunehmende Zahl von Pflegebedürftigen sowie leistungsausgabensteigernde Gesetze in der näheren Vergangenheit führen zu steigenden Ausgaben. Wissenschaftliche Studien zeigen schon seit längerem auf, welche Beitragssatzentwicklungen bevorstehen (Niehaus (2010), Kochskämper (2018), Arentz (2019), Breyer und Lorentz (2020), Raffelhüschen et al. (2023), Fetzer und Hagist (2024), Bahnsen (2024)). Vor diesem Hintergrund kommen wiederholt Überlegungen in die Diskussion, die Pflegeversicherung mit Steuermitteln zu unterstützen. Aktuell sprach sich Gesundheitsminister Lauterbach hierfür aus. Er argumentiert dabei sogar mit dem Begriff einer Notsituation, zu dessen Lösung eine Finanzgrundlage geschaffen werden soll (Deutsches Ärzteblatt 2024). Immerhin gab es 2022 und 2023 bereits einen pauschalen Steuerzuschuss für die SPV von zuletzt einer Milliarde Euro. Vorbild ist dabei die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), in der bereits seit 2004 ein Bundeszuschuss angelegt ist. Nach anfänglichen 1,0 Mrd. Euro unterstützt der Staat die GKV hier mittlerweile mit 14,5 Mrd. Euro, im Jahr 2022 waren es während der Corona-Pandemie sogar einmalig 28,5 Mrd. Euro. In der Sozialversicherung spielt die Steuerfinanzierung zudem in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) eine wesentliche Rolle. Immerhin 87 Mrd. Euro, dies entspricht 24 % der Einnahmen der GRV, sind für das Jahr 2022 dort als Bundeszuschuss deklariert (Deutsche Rentenversicherung 2023). Die vorliegende Studie geht der Frage nach, inwieweit es möglich ist, den SPV-Beitragssatz mit Hilfe von Steuermitteln zu stabilisieren und welche Beträge hierfür dauerhaft aufgewendet werden müssten.
Document Type: 
Research Report

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