Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/301489 
Erscheinungsjahr: 
2009
Schriftenreihe/Nr.: 
IAQ-Report No. 2009-08
Verlag: 
Universität Duisburg-Essen, Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ), Duisburg
Zusammenfassung: 
Auf den Punkt: Über ein Viertel aller ALG II-Bezieher/innen mit Migrationshintergrund hat im Ausland einen Berufs oder Hochschulabschluss erworben, der in Deutschland nicht anerkannt ist. Dieses betrifft insbesondere Migrant/inn/en aus mittel- und osteuropäischen Ländern einschließlich GUS sowie Aussiedler/innen. Die Beschäftigungschancen von ALG II-Bezieher/innen mit einem ausländischen Abschluss, der in Deutschland nicht anerkannt ist, sind ebenso schlecht wie die Chancen von Personen, die überhaupt keinen Abschluss erwarben. Personen, deren ausländischer Berufsabschluss in Deutschland anerkannt wurde, haben um 50 Prozent höhere Beschäftigungschancen als Personen mit einem nicht anerkannten Abschluss. Vermittlungsfachkräfte in Grundsicherungsstellen können aufgrund organisatorischer Weichenstellungen ihren "Kund/inn/en" mit Migrationshintergrund praktisch keine Unterstützung im Anerkennungsverfahren anbieten. Zur Sicherung des vorhandenen, im Ausland erworbenen Humankapitals müssen die Anerkennungsverfahren vereinfacht sowie Möglichkeiten geschaffen werden, die das Nachholen eines in Deutschland nicht anerkannten Abschlusses erleichtern.
Persistent Identifier der Erstveröffentlichung: 
Dokumentart: 
Research Report

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