Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/301547 
Erscheinungsjahr: 
2019
Schriftenreihe/Nr.: 
IAQ-Report No. 2019-03
Verlag: 
Universität Duisburg-Essen, Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ), Duisburg
Zusammenfassung: 
Auf den Punkt: Im Vergleich zu anderen Ländern ist Abrufarbeit in Deutschland relativ stark reguliert; nicht zuletzt durch die Anfang 2019 in Kraft getretene Reform des Arbeitszeitgesetzes. In der Praxis bleiben dennoch Schutzlücken bestehen. Neben formellen lassen sich eine Reihe von informellen Varianten von Abrufarbeit identifizieren, an denen die Re-Regulierung vorbeigeht. 2017 waren rund 5,4 Mio. Beschäftigte in formaler Abrufarbeit tätig, davon rund 1,7 Mio. auf der Basis von §12 TzBfG. Hinzu kamen 2,1 Mio. Beschäftigte ohne festgelegte vertragliche Arbeitszeit. Wie viele von ihnen sich informellen Varianten von Abrufarbeit zuordnen lassen, ist schwer zu bestimmen. Formale Abrufarbeit tritt überproportional häufig in Kombination mit Niedriglöhnen und niedrigem Stundenvolumen auf. Das gilt auch für die Gruppe der Beschäftigten ohne vertraglich festgelegte Arbeitszeit. Hier besteht weiterer Forschungsbedarf.
Persistent Identifier der Erstveröffentlichung: 
Dokumentart: 
Research Report

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