Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/301578 
Erscheinungsjahr: 
2022
Schriftenreihe/Nr.: 
IAQ-Report No. 2022-03
Verlag: 
Universität Duisburg-Essen, Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ), Duisburg
Zusammenfassung: 
Den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§45 SGB III) kommt bei der Arbeitsförderung von Geflüchteten große Bedeutung zu, auch weil ihr Rechtsrahmen weite Ausgestaltungsspielräume lässt. Mit sozialer Stabilisierung, Wissensvermittlung, Berufsorientierung und (begleitender) Sprachförderung sind die Ziele und Inhalte vieler dieser Maßnahmen der eigentlichen Arbeitsmarktintegration vorgelagert. In der Förderpraxis der Jobcenter und Arbeitsagenturen dienen die Maßnahmen oft auch der Überbrückung von Wartezeiten (z.B. auf Sprachkurse); deshalb wird für wichtig gehalten, dass sie kurzfristig verfügbar sind. Flüchtlingsspezifische Maßnahmen wirkten wegen zu ambitionierter Curricula zum Teil nicht wie erwartet.
Schlagwörter: 
Arbeitsmarktintegration
Arbeitsmarktpolitik
Flüchtlinge
Deutschland
Persistent Identifier der Erstveröffentlichung: 
Dokumentart: 
Research Report

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