Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/301643 
Year of Publication: 
2020
Series/Report no.: 
Altersübergangs-Report No. 2020-02
Publisher: 
Universität Duisburg-Essen, Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ), Duisburg
Abstract: 
Auf einen Blick: Arbeitslosigkeit hat sich aufgrund der verlängerten Erwerbsphasen bis ins höhere Erwerbsalter ausgeweitet, sodass zunehmend Personen ab dem 60. Lebensjahr betroffen sind. Die Altersstruktur bei Teilnehmer*innen arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen hat sich aufgrund der höheren Betroffenheit von Arbeitslosigkeit verändert: Der Anteil der Geförderten im Alter von 60 bis 64 Jahren hat erheblich zugenommen. Allerdings werden Ältere (55 bis 64 Jahre) im Vergleich zu den Jüngeren nach wie vor deutlich weniger gefördert. Die Schwerpunkte der Förderung Älterer unterscheiden sich deutlich von denen für Jüngere. Unter den Älteren hat die Förderung der Beruflichen Weiterbildung an Bedeutung gewonnen, allerdings nur im Rechtskreis des SGB III (Arbeitslosenversicherung). Der Anteil der Älteren, der nach Beendigung einer Maßnahme eine Beschäftigung aufgenommen hat, ist im Vergleich zu den Jüngeren nahezu immer und zum Teil erheblich kleiner. Zudem erfolgen Beschäftigungsaufnahmen nach einer Maßnahme im SGB III häufiger als im SGB II. Die Arbeitsförderung für ältere Arbeitsuchende muss quantitativ und qualitativ ausgebaut werden. Die Wiederaufnahme einer Beschäftigung ist jedoch nicht nur von der Arbeitsförderung, sondern auch vom Einstellungsverhalten der Arbeitgeber abhängig.
Persistent Identifier of the first edition: 
Document Type: 
Research Report

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