Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/303077 
Erscheinungsjahr: 
2012
Schriftenreihe/Nr.: 
HSI-Schriftenreihe No. 1
Verlag: 
Saarbrücker Verlag für Rechtswissenschaften, Saarbrücken
Zusammenfassung: 
Rechtsetzung ist ein Prozess, der sich nicht nur im Rahmen formaler Gesetzgebung vollzieht. Die Rechtssoziologie lenkt ihren Blick auch auf die gesellschaftlichen Prozesse der faktischen Rechtsbildung. Im alltäglichen Leben entstehen neue Praktiken und Regeln (häufig auch als"soft law" bezeichnet), die erst anschließend in rechtliche Formen ("hard law") gegossen und damit sanktioniert werden. Gerade im Arbeitsrecht ist dieses Prinzip von überragender Bedeutung. Darauf hat schon Hugo Sinzheimer hingewiesen. Und er hat dieses Prinzip auch normativ befürwortet. Das Gesetz könne den ständigen Wandel der Arbeitsbeziehungen, der sich durch ökonomische, technische, strukturelle und politische Veränderungen in den Betrieben ergebe, gar nicht erfassen. Darum sollte das Tarifrecht nach Sinzheimer ein 'atmendes' Recht sein, das relativ staatsfern ist, von den Verbänden gestaltet wird und damit die Idee der sozialen Selbstbestimmung gesellschaftlicher Gruppen zum Ausdruck bringt. Nur dadurch könne die Rechtsentwicklung mit der Dynamik der betrieblichen Praxis Schritt halten. Eine neue Entwicklung in der betrieblichen bzw. tarifpolitischen Praxis ist ein sozialer Wandel im Bereich des gewerkschaftlichen Arbeitskampfverhaltens, der noch nach neuen rechtlichen Formen sucht. Um die so genannten "untypischen" Arbeitskampfformen zu verstehen und rechtlich einordnen zu können, soll im Folgenden versucht werden, das Phänomen aus sozialwissenschaftlicher Perspektive einzuordnen. Dabei stehen zwei Fragen im Zentrum:Worin unterscheiden sich eigentlich die "atypischen" von den klassischen Arbeitskampfformen? Und wie lässt sich die Entstehung der neuen Taktiken und Strategien erklären?
ISBN: 
978-3-86194-056-2
Dokumentart: 
Book

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