Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/303147 
Erscheinungsjahr: 
2023
Schriftenreihe/Nr.: 
HSI-Working Paper No. 18
Verlag: 
Hugo Sinzheimer Institut für Arbeits- und Sozialrecht (HSI), Hans-Böckler-Stiftung, Frankfurt a. M.
Zusammenfassung: 
[Einleitung und Gutachtenfrage:] In einem am 9. April 2023 erschienenen Interview kündigt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil an, in der Novelle des Postgesetzes auch Arbeitsschutzmaßnahmen einzubringen.1 Der Entwurf soll noch in diesem Jahr vorgelegt werden. Er nennt dabei insbesondere arbeitsschutzrechtliche Maßnahmen i.e.S., nämlich dass Pakete über 20 kg künftig durch Speditionen mit zwei Personen zugestellt werden müssen. Außerdem sollen Pakete ab 10 kg künftig gekennzeichnet werden müssen. Daneben soll die Lizenzpflicht, der nach § 5 Abs. 1 PostG nur die Beförderung von Briefsendungen unter 1 kg unterliegt, auf Paketdienstleister ausgeweitet werden, um Unternehmen, die gegen Arbeitsbedingungen verstoßen, die Lizenz entziehen zu können.2 Neben diesen Maßnahmen hat der Bundesrat auf Initiative der Bundesländer Bremen3 , Niedersachsen4 , Thüringen5 und dem Saarland6 am 12. Mai 2023 die Bundesregierung zur Vorlage eines Gesetzesentwurfs zur Änderung des Paketboten-Schutz-Gesetzes aufgefordert: "Analog zum Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft sollte nach Ansicht des Bundesrates auch für die Zustellung von Paketen ein Verbot von Werkverträgen umgesetzt werden."7 Mit § 6a Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) besteht für einige Bereiche der Fleischwirtschaft das Gebot für Betriebsinhaber, die Produktion bzw. Leistungserbringung nur durch direkt bei ihm angestellte Arbeitnehmer zu erbringen. Der Einsatz von Werkvertragsunternehmen, Soloselbständigen und Leiharbeitnehmern ist damit in diesen Bereichen verboten. Das nachfolgende Kurzgutachten im Auftrag des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeits- und Sozialrecht geht der Frage nach, ob ein solches Direktanstellungsgebot8 auch bei der Paktzustellung mit dem Verfassungsund Unionsrecht vereinbar wäre. Unterstellt wird für das Gutachten, dass die Ausgestaltung eines solchen Verbots dem soeben beschriebenen § 6a GSA Fleisch entsprechend nachgebildet würde.
Schlagwörter: 
Postsektor
Subunternehmer
Atypische Beschäftigung
Arbeitsbedingungen
Staatsrecht
Deutschland
Dokumentart: 
Working Paper

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