Abstract:
Im vorliegenden Papier werden die Ruhegehaltsausgaben am Beispiel des Landes Baden-Württemberg bis zum Jahr 2050 projiziert. Wir zeigen, dass sich im günstigsten Fall die Ruhegehaltsausgaben von heute 2,38 Mrd. Euro auf 4,68 Mrd. Euro im Jahr 2030 bzw. 6,12 Mrd. Euro im Jahr 2050 erhöhen werden. Besonders unter dem Gesichtspunkt, dass die deutschen Bundesländer ab dem Jahr 2020 gemäß den Beschlüssen der Föderalismuskommission II keine neue Kredite mehr aufnehmen dürfen, wird der starke Anstieg der Ruhegehaltsausgaben die fiskalische Handlungsfähigkeit der Politik deutlich verringern. Eine Übertragung der Reformen der Gesetzlichen Rentenversicherung kann den Anstieg der Ruhegehaltsausgaben signifikant dämpfen, jedoch reicht dies für eine Stabilisierung der Ausgaben nicht aus.