Abstract:
Die Bundesregierung legte dieser Tage den Referentenentwurf für eine grundlegende Änderung der Unternehmensbesteuerung vor. Beinhalten die Steuerpläne eine Rückkehr zu gravierenden Fehlern des Steuersystems, die erst ab 1977 mit der Einführung des sogenannten körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens teilweise ausgemerzt wurden? Welche Wirkungen werden sich für den Kapitaleinsatz in der Wirtschaft und die Vermögensbildung breiter Bevölkerungsschichten ergeben? Ist ein aufwendiger Nachbesserungsbedarf für Gesetzgebung und Finanzverwaltung zu erwarten?