Abstract:
Kürzlich hat das europäische Gericht erster Instanz den Antrag des Software-Herstellers Microsoft abgelehnt, die von der EU-Kommission ausgesprochenen Auflagen einstweilig auszusetzen. In der Hauptsache ist dadurch aber noch keine Entscheidung gefallen. Die EU-Kommission hatte gegen Microsoft ein Wettbewerbsverfahren angestrengt, weil das Unternehmen technische Informationen zurückgehalten und Software als Paket verkauft hatte. Wurden beim aktuellen Wettbewerbsverfahren der EU-Kommission die Besonderheiten von Betriebssystem-Märkten ausreichend berücksichtigt?