Zusammenfassung:
Die Zuweisungen des Bundes an die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) sind seit Jahren die größte Ausgabenposition im Bundeshaushalt. Aus finanzwissenschaftlicher und ordnungspolitischer Sicht ist die Zuweisung allgemeiner Haushaltsmittel des Bundes an die GRV sachgerecht, wenn sie der Finanzierung von versicherungsfremden Leistungen dienen. In der Schrift 107 versucht das Institut daher, sämtliche versicherungsfremde Leistungen in der GRV zu ermitteln und zu prüfen, inwieweit eine sachgerechte Finanzierung durch Bundeszuweisungen gewährleistet ist. Darüber hinaus werden alle versicherungsfremden Leistungen auf ihre Notwendigkeit überprüft.