Abstract:
Unter der Bezeichnung technische Handelshemmnisse werden eine Reihe verschiedener Vorschriften, Regeln oder Vereinbarungen über Eigenschaften, Abmessungen und die Kennzeichnung von Waren verstanden, die den internationalen Handel behindern (hemmen). Sie können sowohl von staatlichen Behörden vorgeschrieben, von staatlich ermächtigten halböffentlichen oder privaten Stellen erlassen, als auch von privaten Verbänden vereinbart werden. In der Bundesrepublik Deutschland sind beispielsweise für den Import von Fleisch die Vorschriften zum Schutz der menschlichen Gesundheit zu beachten, die im Fleischbeschaugesetz enthalten sind. Da der Handelsverkehr mit frischem Fleisch innerhalb der Gemeinschaft durch eine EWG-Richtlinie erfaßt wurde, ist auch das Gesetz zur Durchführung der Richtlinie des Rates der EWG zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit frischem Fleisch anzuwenden, Während es sich hier um Gesetze (also staatliche Vorschriften) bzw. um EWG-Richtlinien (also Gemeinschaftsrecht) handelt, werden die meisten sicherheitstechnischen Standards vom Deutschen Normenausschuß erarbeitet und bekanntgemacht. Der Normenausschuß aber ist ein eingetragener Verein, dem private Firmen und Industrieverbände, aber auch Körperschaften öffentlichen Rechts angehören können. Daraus ergibt sich, daß obligatorische Standards, die in staatlichen Rechtsvorschriften niedergelegt sind, von freiwillig vereinbarten zu unterscheiden sind. Zur zweiten Gruppe gehören die DIN-Normen - die vom Deutschen Normenausschuß aufgestellten und herausgegebenen Normen.