Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/47555 
Year of Publication: 
2001
Series/Report no.: 
Tübinger Diskussionsbeiträge No. 227
Publisher: 
Eberhard Karls Universität Tübingen, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Tübingen
Abstract: 
Die Verluste der Barings-Bank durch unautorisierte Derivategeschäfte des Börsenhändlers Nick Leeson, das mögliche Versagen von Computersystemen oder die Zerstörung von Hauptverwaltungsgebäuden durch terroristische Anschläge sind Varianten des operationellen Risikos von Banken. Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht will durch die Berücksichtigung des operationellen Risikos im Rahmen der Neuen Basler Eigenkapitalvereinbarung die Insolvenzwahrscheinlichkeit der Banken reduzieren. Der vorliegende Beitrag untersucht, ob die vom Basler Ausschuss geplante Mindesteigenkapitalunterlegung des operationellen Risikos den Banken Anreize gibt, ihr operationelles Risiko zu verringern. Dabei zeigt sich, dass die aktuellen Vorschläge des Basler Ausschusses große Mängel besitzen und gegenüber den bisherigen Regelungen noch keine entscheidende Verbesserung darstellen. Zudem wird grundsätzlich infrage gestellt, ob Mindesteigenkapitalanforderungen ein geeignetes Instrument sind, um die Insolvenzgefahr zu reduzieren, die von selten eintretenden, mit hohen Verlusten verbundenen Schadensfällen ausgeht.
Subjects: 
Basler Eigenkapitalvereinbarung
Persistent Identifier of the first edition: 
Document Type: 
Working Paper

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