Abstract:
In der Diskussion um die Reform der Altersvorsorge mehren sich die Stimmen zugunsten einer nachgelagerten Rentenbesteuerung. Hierbei wird vielfach übersehen, dass es sich dabei um eine Form der konsumorientierten Besteuerung handelt. Demgegenüber bildet derzeit noch immer die alle Einkünfte gleichmäßig belastende Einkommensteuer das offziell verkündete Paradigma des Einkommensteuerrechts. Dieser Diskussionsbeitrag klärt daher die Frage, wie Zahlungen aus einer Leibrente und die die Rente begründenden Beiträge im Rahmen einer solchen klassischen Einkommensteuer entscheidungsneutral besteuert werden können. Diese normative Fragestellung ist mittels eines investitionstheoretischen Instrumentariums zu bearbeiten. Fragen der Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht oder andere in der Steuerrechtswissenschaft bisweilen herangezogene Kriterien, wie etwa das Leistungsfähigkeitsprinzip , bleiben ausser Betracht. Im Rahmen einer ökonomischen Analyse sind Leibrenten Investitionsobjekte, deren relative Vorteilhaftigkeit insbesondere auch im Vergleich mit nicht lebensdauerabhängigen Investitionsalternativen durch die Besteuerung nicht verzerrt werden soll. Der Idealtyp einer gleichmäßigen Einkommensteuer, die auf einem Vermögensvergleich basiert, ist die Besteuerung des ökonomischen Gewinns, mit der eine nachgelagerte Rentenbesteuerung unvereinbar ist. Die durch die Besteuerung des ökonomischen Gewinns gewährleistete Steuersatzinvarianz des Kapitalwertes eines Investitionsobjekts ist eine hinreichende Bedingung für die Investitionsneutralität der Besteuerung. Die Besonderheit des hier gewählten Ansatzes besteht darin, dass eine neutrale Besteuerung insbesondere auch dann möglich ist, wenn die Höhe der Rentenansprüche während der Beitragsphase noch nicht bekannt ist, wie es z.B. bei der gesetzlichen Rentenversicherung der Fall ist.