Abstract:
Die Bekämpfung der Desertifikation hat sich die 1992 vereinbarte und 1994 in Kraft getretene Desertifikationskonvention, neben der Klimarahmen- und der Biodiversitätskonvention die dritte große Umweltkonvention, zum Ziel gesetzt. Ist zur Desertifikationsbekämpfung jedoch ein international verbindliches Vertragswerk zwingend erforderlich oder sind nationale und regionale Bemühungen diesbezüglich ausreichend? Kann eine solche Konvention einen effizienteren und effektiveren Beitrag zur Bekämpfung und Eindämmung von Degradierungsprozessen in Trockengebieten leisten als bisher unternommene Bemühungen im Bereich der bi- und multilateralen Zusammenarbeit? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt der vorliegenden Arbeit. Sie scheinen v.a. deshalb berechtigt, als im Umwelt- und Ressourcenschutz bereits eine Vielzahl internationaler Absprachen, Deklarationen, Agenden und Verträge existieren, die teilweise mit einem hohen Verwaltungs-, Koordinierungs- und Finanzierungsaufwand verbunden sind, nachhaltige Erfolge jedoch in den meisten Fällen auch Jahre nach ihrer Ratifizierung nicht erkennen lassen.