Zusammenfassung:
Das öffentliche Vergaberecht, die UFAB und das V Modell XT schließen kein Vorgehensmodell bei der IT Beschaffung aus. Falls bei komplexen IT Beschaffungen keine geeignete Lösungsmöglichkeit vom Auftraggeber aufgezeigt werden kann, bieten das Verhandlungsverfahren und der wettbewerbliche Dialog eine Alternative, dass der öffentlichen Auftraggeber und die Anbieter unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten und Vorgehensverfahren in einem Dialog zu erörtern bzw. suchen, die eine wirtschaftlichste Beschaffung auf der Grundlage von angemessenen Vertragsbedingungen und Vergütungsarten ermöglichen.