Zusammenfassung:
Das Insolvenzgeschehen ist seit den 80er Jahren durch steigende Insolvenzzahlen und Forderungsausfälle geprägt. Der Anteil der mangels Masse abgelehnten, d.h. aufgrund einer fehlenden Verfahrenskostendeckung gar nicht erst vom Gericht eröffneten Insolvenzverfahren liegt in Westdeutschland schon seit Jahrzehnten bei über 70 % der beantragten Insolvenzfälle. Um das Insolvenzrecht den neuen Rahmenbedingungen anzupassen und die wirtschaftlichen Schäden von Insolvenzen nach Möglichkeit zu mildern, löste 1999 eine neue Insolvenzordnung (InsO) die drei vorher geltenden Gesetze für zahlungsunfähige und überschuldete Unternehmen, die Konkurs-, Vergleichs- und Gesamtvollstreckungsordnung ab. Im Zuge dessen wurde im Jahre 2000 eine neue Insolvenzstatistik eingeführt. Die vorliegende Studie befasst sich mit ersten Auswirkungen der neuen Insolvenzordnung. Im ersten Teil werden Änderungen in der Insolvenzstatistik thematisiert, die sich aus der Insolvenzrechtsreform ergeben. Im zweiten Teil wird ein Überblick über die Entwicklung des Insolvenzgeschehens in den 90er Jahren gegeben.