Abstract:
Dem Beispiel anderer Bundesländer folgend hat Nordrhein-Westfalen 2003 ein Mittelstandsgesetz eingeführt. Mit diesem zunächst auf fünf Jahre befristeten gesetzlichen Rahmen sollte das unternehmerische Handeln der mittelständischen Wirtschaft im Land NRW beflügelt werden. Die Bilanz fällt jedoch ernüchternd aus, denn Mittelstandsrhetorik alleine kann dies nicht leisten. Allerdings kann ein derartiges Gesetz auch ohnehin lediglich eine - in ihrer Bedeutung aber nicht zu unterschätzende - Integrations- und Leitfunktion für das gesetzgeberische und administrative Handeln entfalten. Es gilt daher, durch eine Konkretisierung des Mittelstandsgesetzes NRW für Gesetzgebung und Verwaltung eine verbindliche Richtschnur zu schaffen, um die Politik des Landes ressortübergreifend und unabhängig von der Tagespolitik unternehmens- und mittelstandsfreundlich zu gestalten. Flankiert werden müssten diese Anpassungen jedoch zwingend durch eine starke Akzeptanz dieser Belange in der staatlichen Administration.