Zusammenfassung:
Ein einheitlicher Rentenbeitrag trotz längerer Lebenserwartung der Frauen, der Ausbau derKindererziehungszeiten und die Hinterbliebenenrenten stellen faktische Begünstigungen von Frauen in der gesetzlichen Rentenversicherung dar. Wie sollten derartige Umverteilungen ordnungspolitisch korrekt finanziert werden? Während Kindererziehungs- und Hinterbliebenenleistungen (zumindest teilweise) aus Steuermitteln finanziert werden, gilt dies bislang nicht für den Transfer zugunsten der Frauen aufgrund von durchschnittlich längeren Rentenlaufzeiten. Die Autoren plädieren grundsätzlich für eine Mischfi nanzierung der Kosten.