Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/76790 
Year of Publication: 
2013
Series/Report no.: 
Diskussionspapier No. 134
Publisher: 
Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg, Fächergruppe Volkswirtschaftslehre, Hamburg
Abstract: 
Der Geschäftsbereich Leistungssport (GBL) des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) agiert als Common Agent (Diener zweier Herren) der Sportverbände und des Bundesministern des Innern (BMI) bei der Verteilung der Sportfördermittel des BMI an die olympischen Spitzenverbände im DOSB. In diesem Beitrag wird ein Hypothesensystem entwickelt, welches beschreibt, nach welchen Kriterien der GBL bei der Verteilung der Mittel vorgeht. Es zeigt sich, dass neben den Bewertungskriterien, die im so genannten Förderkonzept 2012 formalisiert wurden, diskretionäre Handlungsspielräume bestehen. Diese werden quantifiziert und mittels des Hypothesensystem interpretiert. Es wird diskutiert, wie die Problematik einer Common Agency entschärft werden kann.
Subjects: 
Förderung des Spitzensports
Sportpolitik
Common Agency
JEL: 
D02
Z18
Document Type: 
Working Paper

Files in This Item:
File
Size





Items in EconStor are protected by copyright, with all rights reserved, unless otherwise indicated.