Abstract:
Das am 1. Januar 2007 in Kraft getretene nordrhein-westfälische Hochschulfreiheitsgesetz (HFG) gilt deutschlandweit als Maßstab für eine konsequente Umsetzung der Hochschulautonomie (CHE/CHE Consult 2013, vbw 2010). Eine europaweite Studie sieht Nordrhein-Westfalen im Unterschied zu anderen deutschen Bundesländern im Bereich der Organisationsautonomie auf dem gleichen Entwicklungsstand wie Großbritannien, die Niederlande oder die skandinavischen Länder (EUA 2011). Für die nordrhein-westfälische Wissenschaftsministerin Svenja Schulze ist das Gesetz dagegen auf halber Strecke stehen geblieben: Es habe den Autonomiegedanken weiterentwickelt, ohne dem Verantwortungsgedanken angemessen Rechnung zu tragen. Autonomie setze Transparenz voraus. Die Verwendung der Steuergelder solle künftig transparenter werden. Das Land müsse die rechtlichen Instrumente haben, um ein übergreifendes Landesinteresse durchsetzen zu können. Verantwortung müsse zurechenbar sein. Deshalb solle das Verhältnis zwischen Hochschulleitungen, Senat und Hochschulräten neu definiert werden (MIWF 2012b). Aus diesem Grund plant die rot-grüne Regierung eine grundlegende Novellierung, die als Hochschulzukunftsgesetz (HZG) zum Wintersemester 2014/2015 in Kraft treten soll. Im Folgenden soll analysiert werden, wie sich die im Eckpunktepapier (MIWF 2012a) und in dem dazugehörigen Pressestatement der Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung dargelegten inhaltlichen Leitvorstellungen (MIWF 2012b) zu einem Autonomiekonzept verhalten, welches aus der Perspektive der Wirtschaft entwickelt wurde (Konegen-Grenier 2010).