Abstract:
Der Übergang zu einer nachhaltigen Entwicklung erfordert auch die Begrenzung des Siedlungsflächenwachstums. Dies könnte durch die Einführung einer so genannten Baulandausweisungsumlage (BLAU) erreicht werden, bei der die Kommunen einen am Flächenumfang der neuausgewiesenen Baugebiete bemessenen Umlagebetrag an das Land abzuführen hätten. Damit ergäbe sich für die Kommunen der Anreiz, mit der begrenzten Ressource Bodenfläche sparsamer umzugehen. Um eine finanzielle Mehrbelastung der Kommunalebene zu vermeiden, sollte das Umlageaufkommen etwa nach einem Einwohnerschlüssel auf die Kommunen zurückverteilt werden. Flächenausweisungsintensive Kommunen wären damit Nettozahler des BLAU-Fiskalsystems, Öko-Kommunen dagegen Nettotransferempfänger. Wird ein Teil des BLAU-Aufkommens vom Land in einen Öko-Fonds eingestellt, dann lassen sich daraus kommunale Innenentwicklungsprojekte bezuschussen oder die interkommunale Abgeltung ökologischer Ausgleichsleistungen bewerkstelligen. Damit würde die durch die Umlageerhebung erzielte flächenpolitische Lenkung durch eine zusätzliche Steuerungswirkung der Aufkommensverwendung ergänzt.