Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/85161 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2001
Schriftenreihe/Nr.: 
CoFE Discussion Paper No. 01/02
Verlag: 
University of Konstanz, Center of Finance and Econometrics (CoFE), Konstanz
Zusammenfassung: 
Für von der deutschen Umsatzsteuer befreite Finanzdienstleistungen ist der Vorsteuerabzug grundsätzlich ausgeschlossen. Da die meisten Finanzdienstleistungsunternehmen auch zum Vorsteuerabzug berechtigte Umsätze tätigen, sind die Eingangsumsätze dieser Unternehmen in einem zum Vorsteuerabzug zugelassenen und einen nicht abzugsberechtigten Teil aufzuspalten. Der Beitrag kritisiert die bisher von der deutschen Finanzverwaltung in der steuerlichen Betriebsprüfungspraxis angewandte Aufteilungsmethode, diskutiert den alternativen Ansatz einer Aufteilung nach der sogenannten Margenmethode und geht auf die jüngste politische Initiative zur Abschaffung der Umsatzsteuerbefreiung für Finanzdienstleistungen auf Ebene der europäischen Union ein.
Persistent Identifier der Erstveröffentlichung: 
Dokumentart: 
Working Paper

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