Abstract:
Das Bundeskartellamt hat sich im Juni 2011 mit Marktinformationssystemen auf dem Rohmilchmarkt beschäftigt und die Auffassung vertreten, dass auf diesem Markt eine zu hohe Markttransparenz herrsche. Dies reduziere den für einen funktionierenden Markt erforderlichen Geheimwettbewerb. Dem widersprechen die Autoren, da die Besonderheiten des Rohmilchmarktes gegen eine Einschränkung der Transparenz sprechen. Zunehmende Transparenz durch bessere Preisvergleichsmöglichkeiten im Internet stellt den Grundsatz des Geheimwettbewerbs auch auf anderen Märkten in Frage.