Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/93230 
Year of Publication: 
2014
Series/Report no.: 
DICE Ordnungspolitische Perspektiven No. 58
Publisher: 
Heinrich Heine University Düsseldorf, Düsseldorf Institute for Competition Economics (DICE), Düsseldorf
Abstract: 
Im Jahr 2010 wurde eine Reform des Finanzierungsmodells für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk beschlossen. Mit Wirkung zum 01.01.2013 trat der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) in Kraft, der die bisherige geräteabhängige Rundfunkgebühr durch einen geräteunabhängigen Beitrag ersetzt. Nach der Begründung zum Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge sollte der RBStV unter anderem die Anforderung der Aufkommensneutralität erfüllen und Vollzugsdefizite des alten Finanzierungsmodells unter dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag beseitigen. Vor diesem Hintergrund ist die Beantwortung der folgenden Fragen Gegenstand der vorliegenden Untersuchung: 1. Wie hoch wäre das jährliche erzielbare Rundfunkbeitragsaufkommen unter dem RBStV, wenn alle Beitragsschuldner konsequent in Anspruch genommen würden? 2. War die Höhe dieses erzielbaren Beitragsaufkommens bei Unterzeichnung des RBStV/ Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages im Dezember 2010 erkennbar? Bei der Beantwortung der Frage 1 kommt die vorliegende Studie zu folgendem Ergebnis: Insgesamt müssten die Rundfunkanstalten bei konsequenter (d. h. vollzugsdefizitloser Umsetzung) des RBStV nach konservativster Berechnung ein jährliches Beitragsaufkommen in Höhe von mindestens 8,37 Milliarden Euro realisieren. Die Frage 2, ob das hier berechnete erzielbare Aufkommen bei Unterzeichnung des RBStV im Dezember 2010 hätte prognostiziert werden können, ist uneingeschränkt zu bejahen. Als Datengrundlage für die Berechnungen in diesem Gutachten dienen u.a. das Statistische Jahrbuch 2009 sowie Statistiken des Kraftfahrt-Bundesamtes. Beide Quellen waren bereits im Dezember 2010 verfügbar, d. h. zu dem Zeitpunkt, als der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag unterzeichnet wurde. Eine Steigerung des Aufkommens für den Fall der Erreichung des mit der Reform des Finanzierungsmodells u.a. verfolgten Ziels der Beseitigung von Vollzugsdefiziten war also bereits 2010 absehbar.
ISBN: 
978-3-86304-658-3
Document Type: 
Working Paper

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