Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/96238 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2014
Schriftenreihe/Nr.: 
Arbeitspapiere der Nordakademie No. 2014-02
Verlag: 
Nordakademie - Hochschule der Wirtschaft, Elmshorn
Zusammenfassung: 
[Einleitung] Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat am 19.02.2014 mit dem fast finalen Standard 'Kapitalflussrechnung' einen Nachfolger für den derzeit geltenden DRS 2 (Stand: 18.02.2010) veröffentlicht. Der Standard ist für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2014 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Das DRSC hat sich für die Veröffentlichung eines neuen Standards und nicht für die Änderung des bisherigen Standards entschieden, da der Standard in seinem Grundaufbau und hinsichtlich der Zuordnung einiger Zahlungsströme zu den drei Tätigkeitsbereichen 'laufende Geschäftstätigkeit', 'Investitionstätigkeit' und 'Finanzierungstätigkeit' deutlich verändert wurde. Diese Änderungen betreffen insbesondere erhaltene Zinsen und Dividenden sowie gezahlte Zinsen sowie Ertragsteuerzahlungen und Zahlungen aus außerordentlichen Posten. Damit folgt der Standard bei den grundsätzlichen Änderungen dem im August 2013 veröffentlichten Standardentwurf E-DRS 28. Im Detail wurden jedoch einige Änderungen gegenüber dem Standardentwurf vorgenommen. Im Gegensatz zu DRS 2 enthält DRS 21 auch spezielle Regelungen für die Kapitalflussrechnung von Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen, die bisher in den eigenen Standards DRS 2-10 und DRS 2-20 kodifiziert sind. Der folgende Beitrag fokussiert indes nur auf die branchenunabhängigen Regelungen für Kapitalflussrechnungen. Es werden zunächst die Regelungen des DRS 21 dargestellt, bevor die Veränderungen gegenüber DRS 2 kritisch gewürdigt und die Unterschiede zur Kapitalflussrechnung nach IAS 7 analysiert werden.
Dokumentart: 
Working Paper

Datei(en):
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Größe
449.85 kB





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